FIRMA FRIND

Inhaber Andreas Frind

Buscher Weg 5 

15859 Storkow

Deutschland

 

tel:        +49 (033678) 63 17 0

fax:       +49 (033678) 44 20 3

e-mail: info@frindwerk.de

USt.-IdNr. DE 139079289

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.Allgemeines

1.1 Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den vorliegenden Vertrag und auch für alle zukünftigen Verträge im Rahmen der Geschäftsbeziehung, selbst wenn eine Bezugnahme künftig im Einzelfall nicht ausdrücklich erfolgen sollte. Eigenen Geschäftsbedingungen des Kunden wird widersprochen. Diese werden in keinem Fall Vertragsbestandteil.

1.2 Sollten einzelne Klauseln unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit im Übrigen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt diejenige zulässige Regelung, die der mit der unwirksamen Klausel erstrebten, wirtschaftlichen am nächsten kommt.

1.3 Ergänzungen oder Änderungen des Vertrages, die bis zum Vertragsabschluss vorgenommen werden, bedürfen der Schriftform. Erklärungen einzelner Mitarbeiter sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

1.4 Der Vertrag bestimmt sich ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, wie es für Inlandsgeschäfte gilt.

  1. Angebot und Annahme

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sie stellen im Rechtssinne nur die Aufforderung zur Abgabe eines Vertragsangebots dar. Weicht der Auftrag des Auftraggebers von unserem Angebot ab, so kommt ein Vertrag in diesem Falle erst mit der Bestätigung des Auftragnehmers zustande.

2.2 Der Vertrag kommt zustande, wenn wir das Angebot des Kunden (Auftrag/Bestellung) schriftlich annehmen, ansonsten durch die Ausführung des Auftrags oder der Bestellung. Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst durch schriftliche Bestätigung des Unternehmers verbindlich.

2.3 Die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie vom Unternehmer nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

2.4 An Kostenvoranschläge, Zeichnungen und anderen dem Angebot beigefügten Unterlagen behält sich der Unternehmer Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

2.5 Der Kunde trägt die von ihm beizubringenden Unterlagen, wie Zeichnungen, Lehren, Muster und dergl. die alleinige Verantwortung. Der Kunde steht dafür ein, dass von ihm ausgelegte Ausführungspläne Schutzrechte Dritter nicht verletzen. Der Unternehmer ist dem Besteller gegenüber nicht zur Prüfung verpflichtet, ob durch die Ausführung Schutzrechte Dritter verletzt werden. Ggf. stellt ihn der Kunde von der Haftung frei.

2.6 Muster werden nur gegen Berechnung geliefert. Versuche besonderer Art mit Werkzeugen des Unternehmers gehen auf Kosten und Risiko des Kunden.

2.7 Der Kunde ist zur sofortigen Prüfung unserer Annahmeerklärung/Auftragsbestätigung verpflichtet. Etwaige Abweichungen von seiner Bestellung sind unverzüglich zu rügen.

Für den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung des Unternehmers maßgebend, im Falle des Angebotes des Unternehmers und dessen fristgemäßer Annahme das Angebot, wenn keine rechtzeitige Auftragsbestätigung vorliegt.

2.8. Wir sind bemüht, etwaige nachträgliche Änderungswünsche des Kunden zu berücksichtigen. Eine Verpflichtung hierzu besteht jedoch nicht. Ist mit der Ausführung bereits begonnen (Bsp. Zuschnitt, Bearbeitung und dgl.) ist eine solche Berücksichtigung nicht mehr möglich. Erfolgt sie trotzdem, so bedingt dies Mehrkosten.

2.9 Änderungen in der Auftragsbestätigung bedürfen immer der Schriftform.

2.10 Solange der Käufer mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist, ruht unsere Lieferpflicht.

  1. Lieferzeit, Berechnung und Nachlieferung

3.1 Lieferfristen und -termine gelten als unverbindlich vereinbart, es sei denn, dass der Unternehmer eine ausdrücklich verbindliche Zusage gegeben hat.

3.2 Teillieferungen sind in zumutbarem Umfange zulässig.

3.3 Lieferfristen verlängern sich ferner um den Zeitraum, in dem der Kunde mit seinen vertraglichen Verpflichtungen – innerhalb einer laufenden Geschäftsbeziehung auch aus anderen Verträgen – in Verzug ist.

3.4 Die Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Auftragserteilung, es sei denn, es wird darauf hingewiesen, dass sich die Preise während der Fertigung erhöhen oder vermindern können. 

3.5 Für durch Verschulden von Vorlieferanten verzögerte oder unterbliebene Lieferung hat der Unternehmer in keinem Falle einzustehen. Das gilt nicht, wenn er eine Garantie gegeben hat oder jene seine Erfüllungsgehilfen sind.

3.6 Beim Anliefern setzen wir voraus, dass das Fahrzeug unmittelbar an das Gebäude fahren und entladen kann. Mehrkosten, die durch weitere Transportwege oder wegen erschwerter Anfuhr vom Fahrzeug zum Gebäude verursacht werden, werden gesondert berechnet. Für Transporte über das 2. Stockwerk hinaus sind mechanische Transportmittel vom Auftraggeber bereitzustellen. Treppen müssen passierbar und gegen Beschädigung geschützt sein. Wird die Ausführung unserer Arbeiten oder der von uns beauftragten Personen durch Umstände behindert, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so werden die entsprechenden Kosten (Bsp. Arbeitszeit und Fahrkosten) in Rechnung gestellt.

3.7 Aufgrund einer Pandemie/Epidemie kann es zu Lieferengpässen der Vorlieferanten, Ausfällen von Mitarbeitern und somit zu unerwarteter Verschiebung der Liefertermine kommen. Pönalforderungen bzw. Kostenandrohungen/ -forderungen aus diesem Titel werden dem Grunde und der Höhe nach abgelehnt.

  1. Versand und Gefahrübergang

Wenn nichts anderes vereinbart, sind Versandweg und -mittel der Wahl des Unternehmers überlassen. Wird der Versand aus einem Grund verzögert, den der Kunde zu vertreten hat, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.

  1. Höhere Gewalt

Fälle höherer Gewalt – als solche gelten die Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden können – suspendieren die Vertragsverpflichtungen der Parteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung. Überschreiten sich daraus ergebende Verzögerungen den Zeitraum von sechs Wochen, so sind beide Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfanges vom Vertrag zurückzutreten. Sonstige Ansprüche bestehen nicht.

  1. Vergütung / Zahlung

6.1 Die Vergütung gilt für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferumfang. Mehr- und Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Vergütung verstehen sich in EURO ab Werk inklusive Verpackung und exklusive Lieferung der gesetzlichen Mehrwert- / Umsatzsteuer, bei Exportlieferungen ggf. Zoll sowie Gebühren und andere öffentlichen Abgaben.

6.2 Ist eine bestimmte Vergütung nicht vereinbart, so gilt die am Tage der Lieferung von uns allgemein geforderte Vergütung. Ist eine bestimmte Vergütung vereinbart, so sind wir zu einer angemessenen Anpassung berechtigt, wenn sich die Gestehungskosten, insbesondere Löhne und Materialpreise, nach Vertragsschluss verändern. Beträgt die Preisanhebung mehr als 10 %, so steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht zu, auszuüben innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Mitteilung über die Erhöhung der Vergütung.

6.3 Unsere Rechnungen sind, sofern keine andere vertragliche Vereinbarung getroffen wurde, ein Tag vor Lieferung sofort und ohne jeden Abzug fällig. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen.  Zahlungen gelten erst dann als geleistet, wenn das Unternehmen über den geschuldeten Betrag verfügen kann.

6.4 Wir sind berechtigt, in angemessenen Umfange Abschlagszahlungen zu verlangen. Ferner ist uns gestattet, Teilleistungen zu erbringen, soweit die Annahme derselben für den Kunden zumutbar ist, in diesem Fall ist der Kunde zur sofortigen Zahlung der erbrachten Teilleistung verpflichtet.

6.5 Mit Ansprüchen gegen uns kann der Kunde nur aufrechnen, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Entsprechendes gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts.

6.6 Bei Zahlungsverzug sind der entstandene Zins und sonstige Kosten durch den Kunden zu ersetzen. Wir sind berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten p.a. über dem Basiszinssatz zu verlangen, die Geldendmachung eines weiteren Schadens oder höherer Zinsen aus einem anderen Rechtsgrund wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

6.7 Alle unsere Ansprüche werden sofort fällig bei Wechselprotesten des Kunden bei Zahlungseinstellung und bei Stellung eines Antrages auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden. Darüber hinaus sind wir, wenn uns eine erhebliche Verschlechterung des Vermögensverhältnisse des Kunden bekannt wird, berechtigt, unsere Leistung zu verweigern, bis Zahlung oder Sicherheit des Kunden geleistet ist.

  1. Gewährleistung / Mängelrügen

7.1 Der Kunde ist bei allen Lieferungen, auch bei Teillieferungen, zur unverzüglichen Prüfung/Sichtung verpflichtet, anderenfalls gilt die Ware als abgenommen/genehmigt. Alle Angaben über Eignung, Verarbeitung und Anwendung unserer Produkte, technische Beratung und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen, befreien den Käufer jedoch nicht von eigenen Prüfungen.

7.3 Beanstandungen/Mängel werden nur berücksichtigt, wenn sie sofort nach Erhalt der Ware schriftlich unter Beifügung von Belegen erhoben werden.

7.4 Bei berechtigten Beanstandungen hat der Unternehmer das Recht auf Ersatzlieferung, Wandlung, Minderung oder Nachbesserung. Beanstandete Ware darf nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis zurückgesandt werden.

7.5 Geringfügige Abweichungen in der Ausführung gegenüber Mustern, insbesondere im Farbton, wie sie u.a. durch den verschiedenartigen Ausfall von Stücken entstehen, sind zulässig und handelsüblich. Gewährleistungsansprüche hierfür sind ausgeschlossen.

7.6 Ebenso wird keine Gewährleistung für solche Schäden übernommen, die beim Kunden durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, sonstige Witterungs- und Temperatureinflüsse entstanden sind und nicht die Waren, für die handelsüblich keine Garantiepflicht besteht. Bei Lieferung von Ergänzungsstücken wird die Garantie für gleichen Farbton und gleiche Holzstruktur nicht übernommen.

7.7 Die Gewährleistungsansprüche unserer Kunden gegenüber uns verjähren in 12 Monaten nach Gefahrübergang bei Unternehmen.

  1. Schadensersatz

Soweit gesetzlich zulässig, ist unsere Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, begrenzt auf den Rechnungswert unserer an dem schadenstiftenden Ereignis unmittelbar Beteiligten Warenmenge. Dies gilt nicht, soweit wir nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit unbeschränkt haften.

  1. Eigentumsvorbehalt

9.1 Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Gegenständen vor, bis der Kunde sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung, insbesondere auch einen etwaigen Kontokorrentsaldo, bezahlt hat.

9.2 Bei Verletzung wichtiger Vertragspflichten, insbesondere bei Zahlungsverzug ist der Unternehmer zur Rücknahme der Ware nach Mahnung berechtigt und der Kunde zur Herausgabe der Ware, verpflichtet. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung des Liefergegenstandes durch den Unternehmer liegt ein Rücktritt vom Vertrag nur dann vor, wenn dies der Unternehmer ausdrücklich schriftlich erklärt hat. Alle durch die Zurücknahme der Ware entstehenden Kosten trägt der Kunde.

9.3 Die Ware darf nur unter Weitergabe des Eigentumsvorbehalts veräußert werden.

9.4 Der Besteller darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen.

9.5 Wenn der Liefergegenstand mit einer anderen beweglichen Sache zu einer neuen beweglichen Sache verbunden oder durch Verarbeitung oder Umbildung zu einer neuen Sache wird, bleiben wir Eigentümer bzw. Miteigentümer in dem Verhältnis des Wertes, den der Liefergegenstand zum Zeitpunkt der Verarbeitung zum Wert der neuen Sache hatte.

  1. Haftung

10.1 Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes geregelt ist, haften wir auf Schadensersatz wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

10.2 Beratungen und Gespräche erfolgen nach bestem Wissen unserer Mitarbeiter, jedoch unverbindlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.

10.3 Bei berechtigten Mängelrügen sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Schlagen Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, so gewähren wir Kaufleuten eine Herabsetzung der Vergütung; Nichtkaufleuten steht nach ihrer Wahl das Recht auf Minderung oder Wandlung zu. Weitergehende Ansprüche, insbesondere für Folgeschäden, sind grundsätzlich ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Mängelfolgeschäden, gegen die der Besteller durch Zusicherung bestimmter Eigenschaften abgesichert werden sollte, oder sofern uns im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung nachgewiesen wird.

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand

11.1 Streitigkeiten aus dem Vertrag werden nach deutschem Recht durch das ordentliche Gericht, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, entschieden. Für etwaige Streitigkeiten ist das Gericht, das für unsere Hauptverwaltung zuständig.

11.2 Erfüllungsort für beide Teile ist der Firmensitz des Unternehmers, der Firma Frind, soweit nichts anderes vereinbart worden ist.

 

  1. Datenschutz

12.1 Daten von Kunden und Bestellern werden im Rahmen der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.04.2016 (EU-Datenschutzgrundverordnung EU-DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet. Der Kunde nimmt davon Kenntnis, dass wir die Daten aufgrund geltenden Rechts zum Zwecke der Datenverarbeitung speichern und wir uns das Recht vorbehalten, die Daten, soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, Dritten (Bsp. Versicherungen und Auftragsdatenverarbeitern) zu übermitteln.

 

 

 

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